Gemäß Vereinssatzung des Allg. Bürger-Schützen-Vereins Dorsten e. V. gehören dem geschäftsführenden Vorstand aktuell die folgenden vier Mitglieder an:
Der geschäftsführende Vorstand vertritt den Verein rechtlich nach außen. Er beruft die regelmäßigen Vorstandssitzungen des Gesamtvorstands ein.
Der Vorstand tritt regelmäßig, d. h. mindestens alle zwei Monate, zur Vorstandssitzung zusammen. Auf den Vorstandssitzungen werden alle relevanten Angelegenheiten beraten und entsprechende Beschlüsse gefasst. Zu seinen Aufgaben gehören insbesondere die Planung der Schützenfeste und des kompanieübergreifenden Vereinslebens, die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, die Führung der Vereinsfinanzen und die Repräsentation nach außen. Die Mitglieder des Vorstandes, mit Ausnahme des Königs und des Prinzregenten, der Hauptleute und des Leiters der Schießgruppe, werden für eine Amtszeit von 4 Jahren von der Generalversammlung (Jahreshauptversammlung aller Mitglieder) gewählt. Der General, die Minister, der Ehrenoberst sowie der Ehrenmajor sind auf Lebenszeit ernannte Vorstandsmitglieder.


